Seit über 10 Jahren besteht der Rahmenvertrag mit der deutschen Patentanwaltskammer und der R+V Versicherung. Das hervorragende Preis-/Leistungsverhältnis gilt ausschließlich bei einer Vermittlung und Betreuung durch unser Maklerhaus. Wir halten die Rahmenvereinbarung stets zu Ihrem Vorteil aktuell. Lesen Sie hier die Deckungs-Highlights.
Um online Ihre Prämie berechnen zu können, benötigen wir einige wenige Informationen, die wir in den folgenden Schritten abfragen.
Während der Abfrage Ihrer Vertragsgrundlagen können Sie auf die mit gekennzeichneten Flächen klicken, um weitere Erläuterungen zu erhalten.
Am Ende des Eingabevorgangs erhalten Sie eine Übersicht der von Ihnen eingegebenen Informationen. So können Sie Ihre Angaben überprüfen. Danach haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz direkt online abzuschließen.
Um als Patentanwältin bzw. Patentanwalt tätig sein zu können, müssen Sie zur Patentanwaltschaft zugelassen sein. Die Zulassung ist mit Aushändigung einer von der Patentanwaltskammer ausgestellten Zulassungsurkunde wirksam. Sie berechtigt zur Ausübung der Berufstätigkeit unter der Bezeichnung „Patentanwältin“ oder „Patentanwalt“, § 18 PAO. Unabdingbar für die Zulassung zur Patentanwaltschaft ist ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine vorläufige Deckungszusage, jeweils im Original. Der Nachweis muss den Anforderungen des § 45 PAO entsprechen, d.h., die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall. Dabei können die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (4-fach pro Jahr).
Die Patentanwaltskammer hat dazu einen Rahmenvertrag geschlossen, der Ihnen die bestmögliche Absicherung bietet. Die besonderen Vorteile können dem Antrag entnommen werden.
Den vorläufigen Versicherungsnachweis erhalten Sie von uns im Original.
Der vorläufige Versicherungsnachweis verliert mit dem Tag Ihrer Zulassung als Patentanwalt seine Gültigkeit, spätestens jedoch 6 Wochen nach Ihrer Zulassung. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns das Datum Ihrer Zulassung rechtzeitig und zeitnah mitteilen. Die Mitteilung erfolgt an muenchen@vlub.de Daraufhin erstellen wir den endgültigen Versicherungsnachweis mit Nennung Ihres Zulassungsdatums, das zugleich Startdatum Ihres Versicherungsschutzes ist.
Ab dem Tag Ihrer Zulassung greift der Versicherungsschutz. Dieser gilt jedoch nur mit der rechtzeitigen Mitteilung des Zulassungsdatums innerhalb von 6 Wochen nach erfolgter Zulassung an unser Haus unter muenchen@vlub.de.
Sie müssen uns das Zulassungsdatum mitteilen, sobald Ihnen die Urkunde über die erfolgreiche Zulassung vorliegt.
Nach § 45 PAO beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000,00 EUR. Bei Verwendung von vorformulierten Haftungsvereinbarungen ist nach § 45b Absatz 1 Nr. 2 PAO eine Versicherungssumme von 1.000.000,00 EUR erforderlich. In beiden Fällen besteht eine 4-fache Jahreshöchstleistung. Dies bedeutet, dass die jeweils gewählte Versicherungssumme für vier Schadenfälle im Jahr zur Verfügung steht.
Die Selbstbeteiligung beträgt 10% der Schadensumme, mindestens jedoch 50,00 EUR und maximal 750,00 EUR je Schadenfall. Bei Schäden mit Bezug zum Recht der Staaten USA und Kanada beträgt die Selbstbeteiligung 750,00 EUR je Schadenfall.